Beruf: Tierheilpraktiker
Wie arbeitet der Tierheilpraktiker?
Tierheilpraktiker kennen die artspezifischen Bedürfnisse der Tiere. Sie beziehen die Tierpsychologie mit ein, umsorgen, behandeln und heilen mit altbewährten, milden, nebenwirkungsfreien Methoden und Mitteln der Naturheilkunde. Der Beruf Tierheilpraktiker stellt für tierliebe Menschen nicht nur eine äußerst dankbare Aufgabe dar, er bedeutet auch eine sinnvolle Tätigkeit in überaus spannenden und interessanten Themengebieten. Die vielfältigen Anforderungen, die an einen Tierheilpraktiker gestellt werden, verlangen einen ganzheitlichen Umgang mit dem Tier, mit der Tierphysiologie, der Tierpsychologie u.v.m.
Tierheilpraktiker sehen und behandeln – wie die Heilpraktiker in der Humanmedizin – das Lebewesen immer ganzheitlich im Körper/Geist/Seele/Umwelt-Zusammenhang. Um festzustellen, was dem Tier fehlt, kommen beim Tierheilpraktiker Methoden wie Blutabnahme, Urin- und Kotproben sowie das Abhören des tierischen Patienten zum Einsatz.
Gespräche mit dem Besitzer über Auffälligkeiten und generelles Verhalten des Tieres sind sehr wichtig, um das Tier besser kennenzulernen und ihm so optimal helfen zu können.
Die meisten Tiere, die der Tierheilpraktiker behandelt, sind chronisch krank oder vom Tierarzt als „austherapiert“ bezeichnet. Der Tierheilpraktiker arbeitet aber auch mit vielen Tieren, die akut krank sind. Hierfür sind seine Methoden ebenfalls bestens geeignet.
Die Ausbildung zum Tierheilpraktiker an einer der 54 Paracelsus Schulen bereitet die Studenten nach einem bewährten Ausbildungs- und Prüfungsstandard optimal für diese therapeutische Arbeit mit Tieren vor!
Wo arbeitet der Tierheilpraktiker?
Konform zur Tätigkeit in eigener Praxis (niedergelassen oder mobil) ist der Tierheilpraktiker auch gefragter Mitarbeiter in tierheilkundlichen oder veterinärmedizinischen Praxen, in Auffangstationen, Rehabilitationskliniken, im Zoo, im Tiersport oder als Referent/Dozent für Ausbildungs- und Seminarinstitute.
Arbeitet der Tierheilpraktiker auch mit Tierärzten zusammen?
Ja. Tierheilpraktiker prüfen gewissenhaft, ob sie tierische Patienten an Tierärzte verweisen müssen. Sie halten sich dabei strikt an rechtliche Regelungen, z.B. an das Behandlungsverbot für meldepflichtige übertragbare Krankheiten, sie dürfen keine Röntgenuntersuchungen vornehmen, keine Betäubungsmittel oder rezeptpflichtige Arzneimittel verschreiben. Jedoch immer mehr Tierärzte suchen die Zusammenarbeit mit Tierheilpraktikern, wenn der Patientenbesitzer für sein Tier explizit eine alternativmedizinische Behandlung wünscht. Oft behandelt der Tierheilpraktiker auch zusätzlich und in Absprache mit dem Veterinär begleitend einen Patienten.
Kann man als Tierheilpraktiker gut verdienen?
Ja! Der Berufsstand des Tierheilpraktikers hat sich in den letzten Jahren zu einem vitalen eigenständigen Bereich entwickelt. Millionen Patienten vertrauen mittlerweile ihre Tiere dem Tierheilpraktiker an. Einem geprüften und zertifizierten Tierheilpraktiker stehen viele Wege offen. Die Regel ist die Selbstständigkeit in eigener niedergelassener oder mobiler Tierheilpraxis nach der Tierheilpraktiker-Ausbildung. Aber auch als gefragter Mitarbeiter in Praxisgemeinschaften, in Tierhospitalen, Auffangstationen, Zoos, im Tiertrainingsbereich, als Referenz/Dozent u.v.m. hat er sehr gute Verdienstmöglichkeiten. Tierheilpraktiker genießen hohes Ansehen und haben einen enormen Zulauf. In einer gut laufenden Praxis kann der Tierheilpraktiker bis zu 5.000 € pro Monat verdienen.
Der Berufsalltag des Tierheilpraktikers umfasst:
- Anamnesen durchführen
- Befragen des Patientenbesitzers nach den Lebens- und Umweltbedingungen des Tieres
- Erhebung der Anamnese nach ganzheitlichen Gesichtspunkten
- Diagnosen erstellen
- Erfragen von Beschwerden und Symptomen
- Durchführung von Untersuchungen mit diagnostischen Verfahren
- Beratungsgespräche führen
- Informieren des Patientenbesitzers über die Diagnoseergebnisse
- Besprechung und Erläuterung der Therapiemöglichkeiten und -wirkungen
- Beratung des Patientenbesitzers hinsichtlich gesunder Lebensführung, Ernährung etc. für das Tier
- Therapeutische Maßnahmen durchführen
- Durchführung von Injektionen, Einreibungen, Bestrahlungen, Lymphdrainagen etc.
- Verordnung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel
- Durchführung von Wundbehandlungen
- Durchführung tierheilpraktischer Maßnahmen wie z.B. homöopathische Behandlungen, Akupunktur, chiropraktische Behandlungen, osteopathische Maßnahmen, Hydrotherapie, Hautbehandlungen etc.
- Praxisorganisation durchführen
- Organisation der Praxisabläufe
- Dokumentation von Patientendaten und Behandlungsabläufen
- Durchführung von Abrechnungstätigkeiten